AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Vertragspartner

Auftraggeber für Tattoos und Piercings (im folgenden “Kunde” genannt) und Bloodline Tattoo-Bar, Pergamentergasse 6, 99084 Erfurt

 

§2 Gegenstand

Anfertigen von Tattoos im Tattoo Studio “Stichwerk Leipzig”, sowie auf Conventions und als Gasttätowierer in anderen Tattoo-Studios. Durchführung von Piercings aller Art.

 

§3 Bedingungen

Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen. Es werden keine Personen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß, mit akuten Infekten, sowie in der Schwangerschaft und Stillzeit tätowiert und gepierct. Bei Blutern, der Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten, Personen mit Hepatitis jeder Form oder Personen mit Immunschwäche (HIV) behalten wir uns vor, eine arztliche Unbedenklichkeitserkklärung in schriftlicher Form, zu verlangen. Weiter behalten wir uns vor, Kunden unbegründet abzulehnen.

 

§4 Leistungen

Dem Kunden werden Tattoos und Piercings angeboten, nach individuellen Angaben erstellt und angebracht. Die Dienstleistung wird unter Beachtung aller uns bekannten hygienischen Maßnahmen nach sächsischer Hygieneverordnung und unter Verwendung von EU zugelassenen Materialien durchgeführt. Alle Instrumente sind gesäubert, desinfiziert und steril. Sonstige Materialen sind Einwegware. Beim Tätowieren werden handelsübliche, EU zugelassene Tattoofarben, sterile Nadeln und ein steriles Griffstück verwendet. Die Desinfektion von Haut und Flächen erfolgt mit gelisteten und erlaubten Desinfektionsmitteln.

 

§5 Kosten

Die Kosten für ein Tattoo sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen unter anderem die Größe, Farbe, Körperstelle und Aufwand der Motiverstellung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach erbrachter Leistung in bar zu zahlen. Eine andere Zahlungsweise kann nach persönlichem Ermessen mit dem Tätowierer vereinbart werden, diese ist schriftlich festzuhalten. Bei Terminabsprachen verlangen wir eine feste Anzahlung in Höhe von 100€ die aber auch variieren kann. Die Anzahlung wird nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet. Sind mehrere Termine nötig, wird die Anzahlung bei dem letzten Termin verrechnet. Eine Barauszahlung der Anzahlung ist in keinem Fall möglich und kann nur in Form eines Gutscheines erfolgen. Werden mehrere Sitzungen benötigt, wird die Anzahlung im letzten Termin verrechnet. Termine können bis spätestens fünf Werktage vor dem Termin verschoben werden, damit der Termin neu belegt werden kann. Geschieht dies nicht, behalten wir uns vor die Anzahlung als Ersatzleistung einzubehalten. Der Preis für ein Tattoo versteht sich inkl. eines eventuellen Termins zum Nachstechen. Nachstichtermine sind innerhalb eines Vierteljahres wahrzunehmen, ansonsten ist der Nachstich zu bezahlen.


Schwierige Körperstellen wo das Risiko hoch ist, dass die Farbe raus geht wie z.b. Finger etc. ist der Nachstich nicht inklusive.

Die Kosten für ein Piercing betragen 49€ inkl. Schmuck und Nachsorge. Dermal Anchor kosten 59€.

 

§6 Haftungsausschluss Tattoo

Die Tätowierer der Bloodline Tattoo-Bar besprechen vor dem Tattoo Termin die Vorlage mit dem Kunden. Wird diese akzeptiert, übernimmt Bloodline und seine Tätowierer keine Haftung für Schäden am Kunden oder seinem Körper die nach dem Tätowiervorgang entsetehen können. Dazu zählen zum Beispiel Allergien, Entzündungen/ Erkrankungen von mangelnder Körperhygiene, Erkrankungen jeglicher Art. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit trägt ein Gesundheitsrisiko in sich. Mit dem Auftrag willigt der Kunde automatisch in eine Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung. Mit der unterzeichneten Einverständniserklärung erklärt sich der Kunde bereit, auf alle rechtlichen Schritte gegen das Tattoo Studio und einzelne Tätowierer des Stichwerk Leipzig zu verzichten.

 

Auf Folgeschäden, evtl Komplikationen oder bei Nichtgefallen übernehmen wir keine Haftung. Die Risiken für Fehler und Entzündungen hält der Tätowierer nach besten Wissen und Gewissen so gering wie möglich. Die Nachsorge und Pflege obliegt dem Kunden. Ebenso die Einhaltung von Hinweisen und Richtlinien, die durch das Stichwerk Leipzig vermittelt wurden. Das Stichwerk Leipzig weist darauf hin, dass bei Komplikationen und Fragen sofort das Studio zu kontaktieren oder ggf. einen Arzt aufzusuchen ist. Es ist möglich, dass ein Tattoo gesundheitliche Risiken mit sich bringt (z.B. Thrombose, infektiöse Entzündungen, Schwellungen der Lymphknoten).

 

Der Heilungserfolg des Tattoos hängt in erster Linie von der eigenen Nachbehandlung ab, somit sind die Haftung und Schadensersatzansprüche jeglicher Art und deren Folgeschäden gegen Bloodline und alle Tätowierer ausgeschlossen.

 

Bloodline informiert die Kunden über Risiken und Nebenwirklungen, sowie über die Art und Weise der Durchführung der Dienstleistung. Schadensersatzansprüche aufgrund der Art und Weise der Tätowierung oder der Durchführung der Prozedur nicht geltend gemacht werden. Der Kunde versichert alle für seinen Behandlungsverlauf erforderlichen Anweisungen zu befolgen. Weiter ist der Kunde darüber aufgeklärt, dass das Tattoo tatbestand einer Körperverletzung im Sinne der §223, §223a StGB darstellt. Der Kunde willigt entsprechend §226a StGB ausdrücklich in diese Körperverletzung ein.

 

§7 Haftungsausschluss Piercing

Der zu piercende Kunde entbindet den Piercer von jeglicher Haftung gegenüber mir oder Dritter (z.B. Krankenkasse, Arzt usw.). Schadenersatzansprüche oder Schmerzensgeld, für eventuell entstehende Schäden, werden hiermit ausgeschlossen.

Die Bodymodification (z.B. Piercing, Microdermal etc.) dient nicht zur Behandlung, Heilung oder Vorbeugung irgendeines Leidens, weder körperlicher noch geistiger Art.


Es ist dem Kunden bekannt, dass sich ein Keloid (Verhärtung) bilden kann. Knorpel können sich durch das Piercen (durchstechen) verhärten und/oder entzünden. Werden Nerven getroffen, können sie in ihrer Funktion gestört werden oder diese möglicherweise nicht mehr erfüllen. Die Bodymodification erfolgt auf den eigenen Wunsch und auf das eigenes Risiko des Kunden. Er haftet selbst für eventuelle Schäden.

Dem Kunden ist bekannt, dass die Bodymodification unter Verwendung geeigneter Instrumente und Techniken ausgeführt wird. Des Weiteren ist ihm bekannt, dass Piercings, selbst bei korrekter Platzierung, herauswachsen können. Um eine ordnungsgemäße Heilung zu erzielen, werde ich die Anleitung zur Pflege befolgen, die ich auf einem gesonderten Formular erhalte.

 

Dem Kunden ist bekannt, dass die gewünschte Bodymodification für gewöhnlich mehrere Wochen oder länger benötigt um abzuheilen.

Er bestätige auch mit der Einwilligung des Pircings, dass er nicht unter Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss stehe oder andere blutverdünnende Mittel (z.B. Aspirin) eingenommen habe.

 

Wenn der Kunde relevante Allergien / Erkrankungen hat, muss er diese unverzüglich dem Piercer bekannt geben.

Es kann sein, dass anatomisch bedingte Undurchführbarkeit des gewünschten Piercings auftreten kann. Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.

 

§8 Geltungsbereich

Bloodline und die einzelnen Tätowierer erbringen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser auf diesen Seiten wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sollten die AGB von Bloodline geändert werden, so werden die neuen Regelungen 21 Tage nach deren Veröffentlichung im Studio rechtswirksam in alle darauf folgenden Rechtsgeschäfte einbezogen, es sei denn der Kunde erklärt schriftlich innerhalb dieser Frist seinen begründeten Widerspruch gegenüber Bloodline.

 

§9 Allgemein

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und sind dann so auszulegen, bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.

 

§10 Gutscheine

Bei den Gutscheinen handelt es sich um einen Wertgutschein, der nicht in bar ausgezahlt werden kann. Es kann immer nur ein Gutschein pro Tattoo-Sitzung verrechnet werden. Der Gutschein ist personengebunden. Geschenkte Gutscheine aus Aktionen können nicht kombiniert werden; demnach kann nur ein Gutschein pro Tattoo eingelöst werden.

 

Andere Gutscheine können gerne im Studio gekauft werden und verfallen nicht im Wert.
Alle Gutscheine haben eine Gültigkeit von einem Jahr. Danach verfällt der Gutschein.

 

§11

Der Kunde gewährt dem Tätowierer/Piercer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt.


Rechtliche Situation Minderjähriger beim Piercing/Tattoo

 

Die strafrechtliche Frage ist wie folgt zu beantworten:

Auch ein Minderjähriger hat eine Selbst-Ausübungsbefugnis für die Grundrechte aus Artikel 1 und 2 GG (Grundgesetz), welche die Menschenwürde, Leben, Gesundheit sowie Persönlichkeits- und Freiheitsrechte schützen. Deshalb hat der Minderjährige grundsätzlich ebenfalls das Selbstbestimmungsrecht, zu entscheiden, ob er sich piercen/tätowieren lassen möchte oder nicht. Voraussetzung ist dafür aber, dass der Minderjährige die sogenannte Einwilligungsfähigkeit besitzt, die Maßnahme, selbst die Folgen und das bestehende Risiko einzuschätzen und das „für“ und „wider“ abzuwägen, kann er selbst wirksam über die Frage des Piercings/Tattoos entscheiden. Damit hat er wirksam in die Körperverletzung, die das Piercing/Tattoo darstellt, eingewilligt. Das den Eltern zustehende Sorgerecht tritt dahinter zurück, so dass es hier nicht auf eine Einwilligung der Eltern ankommt und sie deshalb auch nicht die Vornahme des Piercings/Tattoos genehmigen müssen.

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